Datenschutzaufsichtsbehörden spielen bei der Anwendung und Auslegung des Datenschutzrechts eine entscheidende Rolle. Äußern sich diese kritisch ggü. der Datenschutzkonformität von (digitalen) Produkten, kann dies das Ende des Produkterfolgs bedeuten: Der Absatz wird gehemmt, die Risiken steigen auch für (potentielle) Investoren enorm. Der Fall Microsoft illustriert dies derzeit deutlich: Die Datenschutzaufsichtsbehörden veröffentlichten vernichtende Einschätzungen, nach denen ein Datenschutzkonformer Einsatz von MS365 unmöglich sei – und dies zunächst sogar ohne vorherige Anhörung von Microsoft. Gäbe es Alternativprodukte am Markt, so wäre MS365 (…) Weiterlesen
