Facebook-Fanpages und andere Social Media Präsenzen auf dem Prüfstand

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben in den letzten Monaten oftmals verlautbart: Facebook-Fanpages können kaum datenschutzkonform betrieben werden. Verfahren gab es bislang aber nicht. Das ändert sich jetzt: Der BfDI hat ein Verfahren gegen das Bundespresseamt (BPA) eröffnet, bezogen auf die vom BPA betriebene Facebook-Fanpage „Bundesregierung“. Damit ist der Startschuss für eine Überprüfung öffentlicher und im Anschluss daran womöglich auch privater Facebook-Fanpages gefallen. Zudem befasste sich die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrer Sitzung vom 22.06.2022 erneut mit der datenschutzrechtlichen Konformität von Facebook-Fanpages und verabschiedete (…) Weiterlesen

Klarnamen oder Pseudonym? Plattformen wie Facebook müssen Nutzern die Wahl lassen

Darf ein Socialmedia-Anbieter von Nutzern verlangen, sein Netzwerk ausschließlich unter Nennungen des wahren Namens zu nutzen (= Klarnamenpflicht)? Oder dürfen Socialmedia-Nutzer frei entscheiden, ob sie im Netzwerk unter einem Pseudonym auftreten? Facebook regelt in seinen Nutzungsbedingungen die Klarnamenpflicht. Das TTDSG (und vorher auch schon das TMG) regeln aber eigentlich, dass eine Nutzung unter Pseudonymen möglich sein muss. Der BGH hat sich für eine Zweiteilung ausgesprochen: Nutzer dürfen unter Pseudonym auf einer Plattform auftreten. Nur intern muss ggü. dem Plattformbetreiber – (…) Weiterlesen