Produkthaftung für Software und Sicherheitsupdates

Die EU hat sich politisch auf eine Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie verständigt. Für Softwarehersteller sind diese weitreichend. Software ist künftig „Produkt“. Für Schäden nach dem Produkthaftungsrecht wird dann verschuldensunabhängig gehaftet, die Produkte müssen fortlaufend überwacht werden. Auch müssen rechtzeitig Sicherheitsupdates bereitgestellt werden, wenn CVEs (Common Vulnerabilities and Exposures) bekannt werden. Die fortschreitende Digitalisierung bringt neue Risiken, die von dem seit 40 Jahren bestehenden Haftungsrecht nicht mehr ausreichend abgedeckt werden. Ob „Software“ als Produkt erfasst ist, ist seit langem umstritten. Die wohl … Produkthaftung für Software und Sicherheitsupdates weiterlesen